Interne Governance: Rolle des Vorsitzes des Leitungsorgans
- Der Vorsitz des Leitungsorgans sollte das Leitungsorgan leiten, zu einem wirksamen Informationsfluss innerhalb des Leitungsorgans sowie zwischen dem Leitungsorgan und seinen Ausschüssen, sofern diese eingerichtet sind, beitragen und für seine wirksame Funktionsweise im Allgemeinen zuständig sein.
- Der Vorsitz sollte eine offene und kritische Diskussion fördern und anregen und gewährleisten, dass auch abweichende Ansichten geäußert und im Rahmen des Entscheidungsprozesses diskutiert werden können.
- Grundsätzlich sollte der Vorsitz des Leitungsorgans ein nicht geschäftsführendes Mitglied sein. Wenn es dem Vorsitz gestattet ist, geschäftsführende Aufgaben wahrzunehmen, sollte das Institut Maßnahmen ergreifen, um nachteilige Auswirkungen auf die Kontrollen und Gegenkontrollen des Instituts zu mindern (z. B. indem ein leitendes Mitglied des Leitungsorgans oder ein führendes unabhängiges Mitglied des Leitungsorgans benannt wird oder dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion eine größere Zahl von nicht geschäftsführenden Mitgliedern angehört). Insbesondere im Einklang mit Artikel 88 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie 2013/36/EU darf der Vorsitz des Leitungsorgans eines Instituts in seiner Aufsichtsfunktion in diesem Institut nicht gleichzeitig die Funktion eines Geschäftsführers ausüben, es sei denn, dies wird von dem Institut begründet und von den zuständigen Behörden genehmigt.
- Der Vorsitz sollte die Tagesordnung für Sitzungen festlegen und sicherstellen, dass strategische Fragen vorrangig erörtert werden. Der Vorsitz sollte sicherstellen, dass Entscheidungen des Leitungsorgans auf einer fundierten und sachkundigen Grundlage getroffen werden und Unterlagen und Informationen rechtzeitig vor der Sitzung vorgelegt werden.
- Der Vorsitz des Leitungsorgans sollte zu einer klaren Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedern des Leitungsorgans und einem ausreichenden Informationsfluss zwischen diesen beitragen, um es den Mitgliedern des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion zu ermöglichen, einen konstruktiven Beitrag zu Diskussionen zu leisten und ihre Stimmen auf einer fundierten und sachkundigen Grundlage abzugeben.