Auftretende Person – Umsetzung von §11 Abs. 1 GwG
Welche GwG-Pflichten sind bei der auftretenden Person zu beachten? Beim Onboarding neuer Kunden treten im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) oft Fragen auf, besonders wenn es um die Identifizierung von Personen geht, die im Namen von Vertragspartnern handeln. Die neuesten Änderungen im GwG führen zu verstärkten Anforderungen an den Identifizierungsprozess, insbesondere gemäß § 11 Abs. 1 GwG, die den Vertriebsbereich betreffen.
Um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, erklären wir in diesem Artikel die folgenden Punkte:
- Die korrekte Vorgehensweise bei der Identifizierung der handelnden Person.
- Die erforderlichen Dokumente und Nachweise, die für die Überprüfung der Vertretungsbefugnisse notwendig sind.
- Die aktuellen Anforderungen des Geldwäschegesetzes, die während des Identifizierungsprozesses zu beachten sind.

🛡️ Umsetzung von § 11 Abs. 1 GwG: Auftretende Person
Schritt | Maßnahme | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
1. Onboarding Check | Feststellung, ob Vertragspartner eine natürliche oder juristische Person ist. Identitätsprüfung per Ausweis oder Registerauszug. | § 11 Abs. 4 GwG |
2. Auftretende Person | Identifizierung der handelnden Person. Prüfung der Vertretungsbefugnis durch Vollmacht und Unterschriftenvergleich. | § 11 Abs. 1 GwG |
3. Wirtschaftlich Berechtigter | Feststellung und Verifizierung des wirtschaftlich Berechtigten, ggf. fiktiv als Geschäftsleitung. | § 11 Abs. 5, § 3 Abs. 2 S.5 GwG |
4. Transparenzregister-Abgleich | Abgleich mit dem Transparenzregister. Einholen eines Nachweises oder Auszugs. Meldung von Unstimmigkeiten. | § 11 Abs. 5, § 23a GwG |
5. Aufzeichnungspflichten | Erhebung und Speicherung aller relevanten Daten inkl. Ausweiskopien (datenschutzkonform). | § 8 Abs. 1 und 2 GwG |
Überarbeitete Identifizierungspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Mit den Neuerungen im Geldwäschegesetz (GwG), insbesondere in § 11 GwG, stehen wir vor angepassten Identifizierungsverpflichtungen, die sowohl natürliche als auch juristische Personen betreffen:
Für den Erstkontakt mit Geschäftspartnern:
- Natürliche Personen: Gemäß § 11 Abs. 4 GwG sind der vollständige Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und die Wohnanschrift zu erfassen. Die Identität muss anhand eines gültigen Ausweisdokuments überprüft werden, wobei nach § 8 Abs. 2 GwG eine Kopie angefertigt werden muss, aus der jedoch nur spezifische, gesetzlich erlaubte Daten ersichtlich sein dürfen.
- Juristische Personen und Personengesellschaften: Hier sind nach § 11 Abs. 4 GwG Firmenname oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer und die Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung festzustellen, ebenso wie die Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter.
Aufzeichnungspflichten zur auftretenden Person
Gemäß § 8 Abs. (1) GwG sind vom Verpflichteten die im Rahmen der Erfüllung der Sorgfaltspflichten erhobenen Angaben und eingeholten Informationen über Vertragspartner aufzuzeichnen. Dies gilt auch über die Daten zu den für den Vertragspartner auftretenden Personen und wirtschaftlich Berechtigten.
Beim Anfertigen von Ausweiskopien muss laut § 8 Abs. 2 GwG sorgfältig auf den Datenschutz geachtet werden, und es dürfen nur die für die Identifizierung notwendigen Daten kopiert werden.
Besonderheiten bei der Verwendung eines Reisepasses:
- Fehlt die Adresse im Reisepass, muss diese laut § 11 Abs. 4 GwG separat erfragt werden. Eine Verifizierung der Adresse ist nicht immer notwendig, außer bei begründeten Zweifeln an den Angaben.
Für bereits identifizierte Kunden:
- Nach § 11 Abs. 4 GwG entfällt die erneute Identifizierung, solange die Geschäftsbeziehung fortbesteht. Bei gelegentlichen Transaktionen ist eine Wiederholung der Identifizierung erforderlich
Was gilt es hinsichtlich der Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten zu beachten?
§11 Abs. 5 GwG gibt zur Feststellung der Identität klare Vorgaben. Abweichend von §11 Abs. 4 GwG hat der Verpflichtete zur Feststellung der Identität zumindest dessen Namen und, soweit dies unter Risikogesichtspunkten erforderlich ist, in angemessenen Umfang weitere Identifizierungsmerkmale zu erheben.
Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift des wirtschaftlich Berechtigten dürfen unabhängig vom festgestellten Risiko erhoben werden. Der Verpflichtete hat sich durch risikoangemessene Maßnahmen zu vergewissern, dass die zur Identifizierung erhobenen Angaben zutreffend sind; dabei darf sich der Verpflichtete nicht ausschließlich auf die Angaben im Transparenzregister verlassen.
Aufzeichnungspflichten zur auftretenden Person
Beim Anfertigen von Ausweiskopien muss laut § 8 Abs. 2 GwG sorgfältig auf den Datenschutz geachtet werden, und es dürfen nur die für die Identifizierung notwendigen Daten kopiert werden.
Onboarding von Kunden: Die Customer Journey
Die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz umfasst zwei wesentliche Schritte (§1 Abs. 3 GwG): Zuerst das Sammeln relevanter Informationen zur Feststellung der Identität einer Person oder eines Unternehmens. Dies beinhaltet Angaben wie Name, Geburtsdatum oder Firmeninformationen.
Der zweite Schritt ist die Verifizierung dieser Angaben. Dabei werden die gesammelten Informationen anhand von offiziellen Dokumenten oder Registereinträgen überprüft, um die Richtigkeit und Authentizität zu bestätigen.
1. Onboarding Check
Bei Neuregistrierung eines Kunden ist zunächst festzustellen, ob es sich bei dem Vertragspartner um eine natürliche oder eine juristische Person handelt:
- Bei natürlichen Personen ist die Identität zu erfassen und anhand eines gültigen amtlichen Ausweises zu überprüfen.
- Bei juristischen Personen ist die Identität zu erfassen und anhand eines Auszuges aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder aus einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis oder anhand von Gründungsdokumenten oder gleichwertigen beweiskräftigen Dokumenten zu überprüfen.
2. Angaben zur auftretenden Person
Tritt eine dritte Person für den Vertragspartner auf, so ist diese ebenfalls anhand eines gültigen amtlichen Ausweises zu identifizieren und es ist zu prüfen, ob die auftretende Person zur Vertretung berechtigt ist.
Die Überprüfung der Vertretungsberechtigung wird anhand einer Vollmacht sowie einem Unterschriftenvergleich durchgeführt. Für einen Unterschriftenvergleich wird die Unterschrift des Vertretungsorgans bspw. mit einer Ausweiskopie des Geschäftsführers oder dem Unterschriftenverzeichnis des Unternehmens verglichen.
3. Überprüfen der Angaben (§1 Abs. 3 GwG)
Im nächsten Schritt ist abzuklären ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt. Sollte dies der Fall sein, ist der wirtschaftlich Berechtigte ebenfalls zu identifizieren.
Bei juristischen Personen bei denen kein wirtschaftlich Berechtigter ermittelt werden kann, ist die Geschäftsleitung als „fiktiver“ wirtschaftlich Berechtigter zu erfassen (vgl. §3 Abs. 2, Satz 5 GwG).
4. Abgleich der Angaben mit dem Transparenzregister
- Nach § 11 Abs. 5 GwG hat der Verpflichtete bei Begründung einer neuen Geschäftsbeziehung mit einer Vereinigung nach § 20 GwG oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 GwG einen Nachweis der Registrierung nach § 20 Absatz 1 GwG oder § 21 GwG oder einen Auszug der über das Transparenzregister zugänglichen Daten einzuholen.
- Nach § 23a GwG sind Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle zu melden. Der Verpflichtete nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GwG hat der registerführenden Stelle Unstimmigkeiten unverzüglich zu melden, die sie zwischen den Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten, die im Transparenzregister zugänglich sind, und
den ihnen zur Verfügung stehenden Angaben und Erkenntnissen über die wirtschaftlich Berechtigten feststellen.
- Die registerführende Stelle hat die Unstimmigkeitsmeldung nach Absatz 1 unverzüglich zu prüfen. Hierzu kann sie von dem Erstatter der Unstimmigkeitsmeldung,
der betroffenen Vereinigung nach § 20 GwG oder der Rechtsgestaltung nach § 21 GwG die zur Aufklärung erforderlichen Informationen und Unterlagen verlangen.
- Nachdem das Verfahren zur Prüfung der Unstimmigkeitsmeldung abgeschlossen ist, ist der Erstatter der Unstimmigkeitsmeldung durch die registerführende Stelle über das Ergebnis der Prüfung unverzüglich zu informieren. Das Verfahren zur Prüfung der Unstimmigkeitsmeldung gilt als abgeschlossen, wenn die registerführende Stelle oder die Behörde nach § 56 Absatz 5 Satz 2 GwG aufgrund der nach Absatz 3 erlangten Erkenntnisse oder aufgrund einer neuen Mitteilung der Vereinigung nach § 20 GwG oder der Rechtsgestaltung nach § 21 GwG, die Gegenstand der Unstimmigkeitsmeldung ist, zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Unstimmigkeit ausgeräumt ist.
Identifizierungspflicht auftretender Personen – BaFin Auslegungshinweise Kapitel 5.1.2
Fallkonstellation | Identifizierungspflicht | Beispiele / Bemerkungen |
---|---|---|
Rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter bei Begründung einer Geschäftsbeziehung | ✅ Ja | Bevollmächtigter Dritter eröffnet Konto oder Depot für einen Kunden |
Gesetzlicher Vertreter bei Begründung einer Geschäftsbeziehung | ✅ Ja | Eltern für Minderjährige, Betreuer, Organmitglied einer juristischen Person |
Botin/Bote oder rechtsgeschäftlicher Vertreter bei Einzeltransaktionen (außerhalb bestehender Beziehung) | ✅ Ja | Bargeldeinzahlung oder Edelmetallkauf ab 1.000 € für Dritten |
Kontoungebundene Zahlung ≥ 1.000 € für Dritten | ✅ Ja | Barzahlung in der Filiale für Dritten ohne Kontobezug |
Bote/Berechtigter innerhalb bestehender Kundenbeziehung | ❌ Nein | Mitarbeiter des Kunden zahlt regelmäßig Bargeld auf Kundenkonto ein |
Einzahlung oder Überweisung auf Konto des Vertragspartners durch Bevollmächtigte | ❌ Nein | Vollmacht oder einfache Berechtigung genügt; keine Identifizierung nötig |
Online-Auftreten bei Begründung einer neuen Geschäftsbeziehung | ✅ Ja | Digitale Vollmacht über Online-Plattform – gleiches Prüfmaß wie bei physischer Anwesenheit |
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Case Study 1: Identifizierung eines verdeckten Eigentümers
Nutzen: Durch diese Fallstudie lernst du, wie du verdeckte Eigentümer einer juristischen Person aufdecken kannst, um potenzielle Risiken von Geldwäsche und Betrug zu erkennen und zu verhindern.
Case Study 2: Verdächtige Geldströme in einem Kundenkonto
Nutzen: In dieser Case Study erfährst du, wie du verdächtige Geldströme in einem Kundenkonto identifizierst und angemessen darauf reagierst, um mögliche Geldwäscheaktivitäten frühzeitig zu erkennen und zu melden.
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Nutzen: Diese Fallstudie zeigt dir, wie du eine umfassende Due Diligence für internationale Kunden durchführst, um die Einhaltung von KYC-Sorgfaltspflichten zu gewährleisten und mögliche Risiken im grenzüberschreitenden Geschäft zu minimieren.
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Willst du lernen, wie du eine reibungslose und angenehme Customer Journey gestalten kannst, die gleichzeitig die KYC-Pflichten vollständig erfüllt? Unser Seminar bietet dir die Antworten.
In diesem Seminar erfährst du, wie du effektive KYC-Prozesse implementierst, die nicht nur die regulatorischen Anforderungen meistern, sondern auch die Kundenerfahrung optimieren. Wir zeigen dir Methoden, wie du Kundendaten sammeln und verarbeiten kannst, ohne die Kundenbeziehung zu belasten – eine Kunst, die insbesondere für Kundenkontaktpunkte essentiell ist.
Dabei wird auch die Berücksichtigung von ESG-Risiken immer wichtiger. Du lernst, wie du ESG-Kriterien in die KYC-Sorgfaltspflichten und die UBO-Ermittlung integrierst, um sowohl finanzielle als auch umweltbezogene und ethische Risiken frühzeitig zu erkennen und zu managen.
Du erhältst wertvolle Einsichten, wie eine durchdachte Gestaltung der Customer Journey und die Einhaltung der KYC-Vorschriften Hand in Hand gehen. Durch unser Training wirst du zum Experten darin, die Balance zwischen Kundenzufriedenheit und regulatorischer Compliance zu finden – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil in der heutigen Geschäftswelt.
KYC: Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners
- UBO: Techniken für die Ermittlung des Ultimate Beneficial Owner
- Juristische Personen und sonstige Gesellschaften
- Mehrstufige Beteiligungsstrukturen (AFCA-Empfehlungen)
- Rechtsfähige Stiftungen und ähnliche Rechtsgestaltungen
Perfektioniere deine Customer Journey mit Experten-Know-how in Customer Due Diligence
- Erheben von Angaben zum Zweck der Identifizierung
- Überprüfung dieser Angaben zum Zweck der Identifizierung
- Monitoring und Screening: Selektion und Filtern von verdächtigen Transaktionen
ESG-Risiken berücksichtigen: Integriere ESG-Kriterien in die KYC-Sorgfaltspflichten und die UBO-Ermittlung, um sicherzustellen, dass sowohl finanzielle als auch umweltbezogene und ethische Risiken frühzeitig erkannt und gemanagt werden.
Vertiefe deine Kenntnisse in Enhanced Due Diligence gemäß § 15 GwG:
- ‚Herkunft der Mittel‘ (Source of Funds): Lerne, wie man die beruflichen Tätigkeiten des Kunden, die als Einkommensquellen dienen (z.B. Gehälter, Geschäftseinnahmen), analysiert und die Transfermethoden (z.B. Banküberweisungen, elektronische Zahlungen) überprüft.
- ‚Herkunft des Vermögens‘ (Source of Wealth): Erwerbe Fähigkeiten zur Bestimmung des Ursprungs des Gesamtvermögens eines Kunden.
Dein Nutzen: Mit den Techniken von S+P wird KYC leicht gemacht – erhalte tiefgehende Einblicke in die Identifizierung von Eigentums- und Kontrollstrukturen, erhöhe die Transparenz deiner Geschäftsbeziehungen und minimiere rechtliche Risiken.
Geldwäschegesetz: Updates und neue EU Regelungen
Techniken zur Recherche des Vertragspartners und des wirtschaftlich Berechtigten:
- Immobilientransaktion – Share Deals und verschachtelte Gesellschaftskonstruktionen
- Know Your Customer – bei internationalen Kundenverflechtungen
- Adverse Media und SIP-Prüfung (Wolfsberg Group-Empfehlungen)
- Investmentgeschäft – KVG, Broker und Banken
- Konsortialkreditgeschäft
- Trade Finance und Transaktionsüberwachung
6. Geldwäsche-Richtlinie (AMLD 6) schafft ein Single EU Rulebook für AML/CFT
- EU-weite AML-Regeln: AMLD 6 standardisiert Anti-Geldwäsche-Maßnahmen in der EU durch ein gemeinsames Regelwerk.
- Härtere Strafen: Die Richtlinie verschärft die Strafen für Geldwäsche und präzisiert Tatbestände.
- Mehr Due Diligence: AMLD 6 erweitert die Identifizierungspflichten von wirtschaftlich Berechtigten und fördert behördliche Kooperationen.
Dein Nutzen: Bleibe auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen und sichere dir so einen entscheidenden Vorteil in der Einhaltung von Compliance-Vorschriften.
KYC: Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden – Werde Profi in Sachen KYC-Check
Das Ziel des Seminars ist es, dir umfassende Kenntnisse über die KYC-Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden sowie die Ermittlung der Eigentums- und Kontrollstruktur von Vertragspartnern zu vermitteln. Du wirst lernen, wie man den Ultimate Beneficial Owner (UBO) identifiziert und wie man mit mehrstufigen Beteiligungsstrukturen, rechtsfähigen Stiftungen und ähnlichen Rechtsgestaltungen umgeht.
Durch praxisorientiertes Experten-Know-how wirst du deine Customer Journey perfektionieren und rechtliche Risiken minimieren.
Du lernst mit dem Seminar:
KYC: Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden:
- Ermittlung und Überprüfung der Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners.
- Techniken zur Ermittlung des Ultimate Beneficial Owner (UBO) bei juristischen Personen und sonstigen Gesellschaften.
- Umgang mit mehrstufigen Beteiligungsstrukturen, rechtsfähigen Stiftungen und ähnlichen Rechtsgestaltungen.
Perfektioniere deine Customer Journey mit Experten-Know-how in Customer Due Diligence:
- Erhebung und Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung.
- Monitoring und Screening zur Selektion und Filterung von verdächtigen Transaktionen.
- Vertiefung deiner Kenntnisse in Enhanced Due Diligence gemäß § 15 GwG, einschließlich der Analyse der Herkunft der Mittel und des Vermögens eines Kunden.
Techniken zur Recherche des Vertragspartners und des wirtschaftlich Berechtigten:
- Umgang mit Immobilientransaktionen, Share Deals und verschachtelten Gesellschaftskonstruktionen.
- Know Your Customer (KYC) bei internationalen Kundenverflechtungen und Durchführung von Adverse Media und SIP-Prüfungen gemäß Wolfsberg Group-Empfehlungen.
- Anwendung von KYC-Praktiken im Investmentgeschäft, Konsortialkreditgeschäft und Trade Finance.
Geldwäschegesetz: Updates und neue EU Regelungen:
- Die 6. Geldwäsche-Richtlinie (AMLD 6) und das Single EU Rulebook für AML/CFT.
- Härtere Strafen und präzisierte Tatbestände für Geldwäsche.
- Erweiterte Identifizierungspflichten von wirtschaftlich Berechtigten und Förderung behördlicher Kooperationen.
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Mit den Techniken von S+P wird KYC leicht gemacht – du erhältst tiefgehende Einblicke in die Identifizierung von Eigentums- und Kontrollstrukturen, erhöhst die Transparenz deiner Geschäftsbeziehungen und minimierst rechtliche Risiken.
Zudem bleibst du auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen und sicherst dir so einen entscheidenden Vorteil in der Einhaltung von Compliance-Vorschriften.
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FAQ – Was muss ich wissen?
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Aktuelles zu Know your Customer (KYC)
Writschaftlich Berechtigter (UBO)
Wie kann man den Ultimate Beneficial Owner (UBO) effektiv identifizieren?
Die Identifizierung des UBO erfolgt durch detaillierte Überprüfung der Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners. Dies beinhaltet die Analyse von mehrstufigen Beteiligungsstrukturen, rechtlichen Dokumenten und öffentlichen Registern. Im Seminar lernst du, wie du diese Informationen effizient sammelst und verifizierst, um Transparenz zu gewährleisten.
Know Your Customer
Welche Techniken gibt es zur Überprüfung und Validierung der Kundeninformationen im Rahmen von KYC?
Effektive KYC-Praktiken umfassen die Erhebung und Validierung von Kundeninformationen durch offizielle Dokumente, Adverse Media Recherchen und SIP-Prüfungen (Sanktions-, Interpol-, und PEP-Listen). Du erfährst im Seminar, wie du diese Techniken anwenden kannst, um die Genauigkeit und Vollständigkeit der Kundeninformationen sicherzustellen.
AMLD6: Neue Geldwäscherichtlinie
Was ändert sich mit der AMLD 6?
Die neue Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche erweitert die Liste der Verpflichteten um Krypto-Dienstleister und Händler von Luxusgütern, wie Edelmetallen und Juwelen. Diese müssen nun strenge Sorgfaltspflichten erfüllen und verdächtige Aktivitäten melden. Es wurde eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro festgelegt, um Geldwäsche zu erschweren. Verpflichtete müssen bei Geschäften mit Drittländern mit hohem Risiko verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen anwenden.
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Du stärkst deine Fachrolle im Unternehmen, vertiefst dein Know-how zu KYC-Prozessen und setzt regulatorische Anforderungen zielgerichtet um – für mehr Sicherheit und Transparenz.
✔ Rechtssicherheit & effektive Risikominimierung
Du lernst, wie du KYC-Pflichten, UBO-Ermittlung und Enhanced Due Diligence nach § 15 GwG gesetzeskonform umsetzt – mit Fokus auf Compliance-Risiken und Geldwäscheprävention.
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