Verschärfte Anforderungen an interne Sicherungsmaßnahmen § 6 GwG: Die neuen BaFin-AuAs 2024 im Detail
Die neuen Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuAs) der BaFin für das Jahr 2024 bringen weitreichende Änderungen und Verschärfungen im Bereich der internen Sicherungsmaßnahmen gemäß § 6 des Geldwäschegesetzes (GwG) mit sich. Diese Maßnahmen sind essenziell, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu verhindern. Im Folgenden wird detailliert erläutert, welche Anpassungen die neuen AuAs im Vergleich zu den bisherigen Anforderungen mit sich bringen und welche Auswirkungen dies auf die Praxis haben wird.
1. Generalklausel: Verstärkte Anpassung und Überwachung der internen Sicherungsmaßnahmen
Eine der bedeutendsten Änderungen in den neuen AuAs 2024 betrifft die Generalklausel zur Anpassung der internen Sicherungsmaßnahmen.
Vorherige Anforderungen:
In den bisherigen AuAs war von Unternehmen erwartet worden, dass sie interne Sicherungsmaßnahmen implementieren, die ihrer spezifischen Risikosituation entsprechen. Diese Maßnahmen mussten regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.
Neue Anforderungen:
Die neuen AuAs 2024 gehen jedoch deutlich weiter. Unternehmen müssen nun nicht nur die Angemessenheit ihrer internen Sicherungsmaßnahmen sicherstellen, sondern diese auch kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit hin überwachen.
Es wird verlangt, dass Anpassungen sofort vorgenommen werden, sobald Änderungen in der Risikolage festgestellt werden. Dies umfasst auch die Berücksichtigung neuer Techniken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie regulatorischer Änderungen.
Diese verschärfte Überwachung und schnelle Reaktionsfähigkeit sind darauf ausgelegt, die Effizienz der Geldwäscheprävention zu erhöhen und potenzielle Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und zu beseitigen.
2. Regelbeispiele für Sicherungsmaßnahmen: Erweiterte Vorgaben für Kryptowährungen und neue Technologien
Die Regelbeispiele für interne Sicherungsmaßnahmen wurden ebenfalls erheblich erweitert, um den neuen Herausforderungen durch Kryptowährungen und moderne Technologien gerecht zu werden.
Vorherige Anforderungen:
Die bisherigen AuAs gaben allgemeine Beispiele für interne Sicherungsmaßnahmen vor, die sich auf etablierte Prozesse und gesetzliche Vorgaben stützten. Es gab wenig spezifische Anleitung, wie mit neuen Technologien oder Kryptowährungen umzugehen ist.
Neue Anforderungen:
Mit den AuAs 2024 werden nun spezifische Anforderungen für den Umgang mit Kryptowährungen und neuen Technologien eingeführt. Unternehmen, die Dienstleistungen im Bereich der Kryptowerte anbieten, müssen spezielle Verfahren implementieren, um die Vorschriften der neuen Geldtransferverordnung (GTVO 2023) einzuhalten, die ab dem 30. Dezember 2024 in Kraft tritt.
Diese Erweiterung der Regelbeispiele zeigt, dass die BaFin die Risiken, die von neuen Finanztechnologien ausgehen, sehr ernst nimmt und klare Leitlinien für deren Handhabung setzt. Dies erfordert von Unternehmen eine erhebliche Anpassung ihrer bestehenden Sicherungsmaßnahmen, um den neuen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.
3. Ausarbeitung von internen Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen: Detaillierte Vorgaben für alle Bereiche
Die Ausarbeitung von internen Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen war schon immer ein zentraler Bestandteil der Geldwäscheprävention. Die neuen AuAs 2024 verschärfen jedoch die Anforderungen und geben deutlich detailliertere Vorgaben.
Vorherige Anforderungen:
Früher waren die Anforderungen an die Ausarbeitung von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen eher allgemein gehalten, und die Unternehmen hatten einen gewissen Ermessensspielraum bei der Umsetzung.
Neue Anforderungen:
Die neuen AuAs 2024 fordern von den Unternehmen eine wesentlich detailliertere und spezifischere Ausarbeitung ihrer internen Grundsätze, Verfahren und Kontrollen. Diese müssen nun alle relevanten Risikofaktoren abdecken, einschließlich der Kundensorgfaltspflichten, Meldepflichten und der Aufzeichnung und Aufbewahrung von Daten.
Darüber hinaus müssen diese Maßnahmen regelmäßig überprüft und an neue Entwicklungen angepasst werden. Dies bedeutet für die Unternehmen einen höheren Aufwand, stellt aber sicher, dass die internen Sicherungsmaßnahmen stets auf dem neuesten Stand und den aktuellen Risiken angepasst sind.
4. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten (GWB) und Stellvertreters: Verschärfte Anforderungen an Unabhängigkeit und Effektivität
Die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten (GWB) ist ein weiterer Bereich, der in den neuen AuAs 2024 strenger geregelt wird.
Vorherige Anforderungen:
Die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und eines Stellvertreters war bereits in den alten AuAs geregelt, jedoch waren die Anforderungen an deren Unabhängigkeit und Effektivität weniger detailliert und boten mehr Spielraum.
Neue Anforderungen:
Die neuen AuAs 2024 verschärfen die Anforderungen erheblich.
- Es muss jetzt explizit sichergestellt werden, dass der GWB und sein Stellvertreter ihre Aufgaben ohne Interessenkonflikte wahrnehmen können.
- Die Tätigkeit des GWB muss im Inland ausgeübt werden, und es darf keine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit durch andere Aufgabenbereiche oder Funktionen geben.
- Neu ist auch, dass bei arbeitsteiligen Zusammenwirken mehrere Stellvertreter benannt werden können, was eine flexiblere und dennoch effektive Wahrnehmung der Aufgaben sicherstellt.
- Diese Verschärfungen sollen die Rolle des GWB stärken und sicherstellen, dass er seine Aufgaben effizient und unabhängig erfüllen kann.
5. Dokumentation und Überwachung der Maßnahmen: Strengere Anforderungen an die kontinuierliche Anpassung
Die Dokumentations- und Überwachungspflichten sind in den neuen AuAs 2024 ebenfalls verschärft worden, um eine durchgängige Kontrolle und Anpassung der Sicherungsmaßnahmen sicherzustellen.
Vorherige Anforderungen:
Die bisherigen AuAs verlangten eine allgemeine Dokumentationspflicht, jedoch hatten die Unternehmen mehr Freiheit bei der Überwachung und Anpassung ihrer Sicherungsmaßnahmen.
Neue Anforderungen:
Die neuen AuAs 2024 legen erheblich strengere Maßstäbe an. Unternehmen müssen detaillierte Aufzeichnungen über die Überwachung und Anpassung ihrer internen Sicherungsmaßnahmen führen und diese regelmäßig überprüfen.
Jede Änderung der Risikolage muss unverzüglich in den Sicherungsmaßnahmen berücksichtigt und dokumentiert werden. Diese Verschärfung soll sicherstellen, dass die Unternehmen stets über aktuelle und wirksame Sicherungsmaßnahmen verfügen, um den dynamischen Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiv zu begegnen.
Fazit
Die neuen BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise 2024 bringen eine Vielzahl von Verschärfungen und detaillierteren Anforderungen für die internen Sicherungsmaßnahmen gemäß § 6 GwG mit sich.
Diese Änderungen erfordern von den Unternehmen eine deutlich intensivere Überwachung und Anpassung ihrer internen Prozesse, um den steigenden regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Besonders die erweiterten Vorgaben im Umgang mit Kryptowährungen und neuen Technologien zeigen, dass die BaFin die Herausforderungen der modernen Finanzwelt sehr ernst nimmt und entsprechend strenge Maßnahmen fordert.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Compliance- und Risikomanagementsysteme auf den neuesten Stand bringen müssen, um auch künftig den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und eine wirksame Geldwäscheprävention sicherzustellen.
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