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Nachhaltigkeitsrisiken: Neue Pflichten für Finanzunternehmen

Die BaFin konsultiert nun das Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken: Neue Pflichten für Finanzunternehmen. Nachhaltigskeitsrisiken werden mehr und mehr zur einer gesamtwirtschaftlichen Bedrohung und Aufgabe mit Finanzstabilitätsdimension. Finanzunternehmen, Regulierung und Aufsicht müssen diese Herausforderung international angehen. In unserem Informationsblog erhalten Sie einen kompakten zum Thema Nachhaltigkeitsrisiken: Neue Pflichten für Finanzunternehmen.

Das Merkblatt der BaFin gibt zum Thema „Nachhaltigkeitsrisiken: Neue Pflichten für Finanzunternehmen“ 7 Umsetzungsempfehlungen:

  1. Strategie: Geschäfts- und Risikostrategie
  2. Verantwortliche Unternehmensführung
  3. Geschäftsorganisation
  4. Risikomanagment
  5. Stresstests mit Szenarioanalysen
  6. Auslagerung
  7. Verwendung von externen Ratings

 

Nachhaltigkeitsrisiken: Neue Pflichten für Finanzunternehmen

 

Nachhaltigkeitsrisiken: Neue Pflichten für Finanzunternehmen – Verzahnung mit den Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Mit dem Merkblatt möchte die BaFin den von ihr beaufsichtigten Unternehmen eine Orientierung im Umgang mit dem Thema „Nachhaltigkeitsrisiken: Neue Pflichten für Finanzunternehmen“ geben. Die BaFin sieht ihr Merkblatt als Kompendium von Good-Practices, das unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips in den beaufsichtigten Unternehmen Anwendung finden soll. Das Merkblatt ist somit eine sinnvolle Ergänzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften.

 

Nachhaltigkeit im Sinne von ESG: Environmental, Social und Governance

Das Merkblatt bestimmt den Begriff Nachhaltigkeit im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und geht auf physische und transitorische Risiken ein, die als Teil der bestehenden Risikoarten zunehmende Wirkung entfalten können.

Nachhaltigkeitsrisiken können auch erhebliche Reputationsrisiken bergen. Die BaFin erwartet, dass die Unternehmen eine Auseinandersetzung mit den entsprechenden Risiken sicherstellen.

Im Detail geht das Merkblatt zunächst auf Strategien, verantwortliche Unternehmensführung und Geschäftsorganisation ein. Die BaFin erachtet eine strategische Befassung mit Nachhaltigkeitsrisiken und eine entsprechende Umsetzung in den von ihr beaufsichtigten Unternehmen für erforderlich. Dabei ist die Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung für die Geschäfts- und Risikostrategie und deren Kommunikation und Umsetzung im Unternehmen sowie eine den Risiken angemessene Geschäftsorganisation mit Verantwortlichkeiten, Prozessen, Ressourcen und Funktionen herauszustellen.

 

ESG-Risiken im Risikomanagement abbilden – Nachhaltigkeitsrisiken: Neue Pflichten für Finanzunternehmen

Das Risikomanagement bildet den zentralen Punkt des Merkblattes. Es geht auf die Risikoidentifikations-, -steuerungs- und -controllingprozesse sowie die „klassischen“ Methoden und Verfahren unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken ein.

Auch werden in diesem Merkblatt Besonderheiten für nach KWG, VAG und KAGB beaufsichtigte Unternehmen mit Blick auf die Einbindung von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement herausgestellt.

 

Nachhaltigkeitsrisiken: Neue Pflichten für Finanzunternehmen – Risikomanagement und Finanzaufsicht

In der direkten Aufsicht über Finanzunternehmen verfügt die Aufsicht über Ansätze, die sich bewährt haben: Ist das Risiko identifiziert – und davon darf man bei Nachhaltigkeitsrisiken ausgehen – gilt es, die Aufmerksamkeit für dieses Risiko zu schaffen. Ob Bank, Sparkasse, Versicherungsgesellschaft oder Asset Manager, sie alle müssen ihre Geschäfte, Portfolien und Prozesse analysieren, um zu erkennen, ob sie Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt sind. Die Auswirkungen werden so vielfältig sein, wie es die Nachhaltigkeitsrisiken selbst sind. Dabei gibt es eine neue Dimension: Sicherheiten, die zuvor Risiken abzudecken halfen, sind den gleichen oder sogar noch größeren physischen und transitorischen Risiken ausgesetzt und somit eine zusätzliche Belastung

 

Neue Pflichten für Finanzunternehmen

Das Central Banks and Supervisors Network for Greening the Financial System (NGFS), dem sowohl die BaFin als auch die Deutsche Bundesbank angehören, hat verschiedene Handlungsempfehlungen für Aufsichtsbehörden und Zentralbanken aufgestellt.

Die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO (International Organisation of Securities Commissions), genauer gesagt, das IOSCO’s Growth and Emerging Markets Committee (GEMC), hat beispielsweise bis zum 1. April 2019 ein Papier mit dem Titel „Sustainable finance in emerging markets and the role of securities regulators” konsultiert.

Hierin sollen insbesondere Wertpapieraufsichtsbehörden von Entwicklungs- und Schwellenländern an das Thema Nachhaltigkeitsrisiken herangeführt werden, aber auch Investoren und Kapitalanlagegesellschaften. Es werden nachhaltige Kapitalmarktprodukte, wie zum Beispiel grüne und Nachhaltigkeitsfonds, sozialethische Fonds und Investitionen in erneuerbare Energien beleuchtet.

Zum Thema Nachhaltigkeitsrisiken: Neue Pflichten für Finanzunternehmen beschreibt die IOSCO in elf Empfehlungen ihre Erwartungen zu Nachhaltigkeitsaspekten an Aufsichtsbehörden, Firmen und Produkte:

  • Emittenten und beaufsichtigte Unternehmen sollen ESG-spezifische Aspekte26 in ihren Risikoappetit und ihre Unternehmensführung integrieren (Empfehlung 1);
  • ESG-spezifische Offenlegungs- und Berichtspflichten (Empfehlung 2);
  • Datenqualität (Empfehlung 3);
  • Definition und Taxonomie nachhaltiger Instrumente (Empfehlung 4);
  • Spezifische Anforderungen an nachhaltige Instrumente (Empfehlungen 5 bis 9);
  • Integration von ESG-spezifischen Aspekten in die Analyse und Strategien der Investments und die gesamte Unternehmensführung bei institutionellen Investoren (Empfehlung 10) und
  • Aufbau von Kapazität und Expertise für ESG-Belange (Empfehlung 11).

 

Su­staina­ble Fi­nance: BMF in­iti­iert Stra­te­gie für Nach­hal­ti­ge Fi­nan­zen

Nach Einschätzung der Bundesregierung kann Sustainable Finance unter Wahrung der Finanzstabilität einen Beitrag dazu leisten, die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der UN-2030-Agenda (Sustainable Development Goals), die Addis Ababa Action Agenda und die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 zu erreichen. Um die Chancen von Sustainable Finance auch für Deutschland als Finanzplatz zu nutzen, sollen nun Kräfte aus der Finanzwirtschaft, Realwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft gebündelt werden.

 

Die Teilnehmer haben zum Thema Nachhaltigkeitsrisiken: Neue Pflichten für Finanzunternehmensich auch folgende Seminare besucht:

Seminar Neue Compliance Pflichten: Management von Nachhaltigkeitsrisiken

Compliance Management im Unternehmen

Compliance Update 2019

Auslagerungen im Fokus der Bankenaufsicht

MaRisk: Risikotragfähigkeit – SREP – ICAAP

MaRisk 6.0 – neue Anforderungen an das Risikomanagement

Risikomanagement und Internes Kontrollsystem

Compliance und Risk-Management für Unternehmer

Lehrgang Qualitätsmanagement mit Zertifizierung

Datenschutz – Pflichten für Geschäftsführer und Compliance

Nachhaltigskeitsrisiken

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