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Interne Governance: Rolle des Risikoausschusses

  • Sofern eingerichtet, sollte der Risikoausschuss mindestens
  • das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion bezüglich der Überwachung destatsächlichen und künftigen Risikoappetits –sowie der Risikostrategie des Instituts insgesamt beraten und unterstützen, wobei allen Arten von Risiken Rechnung zu tragen ist, um sicherzustellen, dass diese mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, der Unternehmenskultur und Werten des Instituts in Einklang stehen;
  • das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion bei der Überwachung der Umsetzung der Risikostrategie des Instituts und der entsprechenden festgelegten Limite unterstützen;
  • die Umsetzung der Strategien für das Kapital- und Liquiditätsmanagement sowie für alle anderen relevanten Risiken eines Instituts überwachen, wie etwa Marktrisiken, Kreditrisiken, operationelle Risiken (einschließlich Rechts- und IT-Risiken) und Reputationsrisiken, um ihre Angemessenheit im Hinblick auf den festgelegten Risikoappetit und die festgelegte Risikostrategie zu beurteilen;
  • dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion Empfehlungen zu notwendigen Anpassungen an die Risikostrategie unterbreiten, die sich unter anderem aus Änderungen des Geschäftsmodells des Instituts, Marktentwicklungen oder Empfehlungen der Risikomanagementfunktion ergeben;
  • Beratung zur Beauftragung externer Berater bieten, die von der Aufsichtsfunktion eventuell beratend oder unterstützend hinzugezogen werden;
  • eine Reihe von möglichen Szenarien überprüfen, einschließlich Stressszenarien, um zu bewerten, wie das Risikoprofil des Instituts bei externen und internen Ereignissen reagierten;
  • die Übereinstimmung zwischen allen wesentlichen Finanzprodukten und -dienstleistungen, die den Kunden angeboten werden, und dem Geschäftsmodell und der Risikostrategie des Instituts überwachen15. Der Risikoausschuss sollte die mit den angebotenen Finanzprodukten und -dienstleistungen verbundenen Risiken bewerten und die Übereinstimmung zwischen den zugewiesenen Preisen und den aus diesen Produkten und Dienstleistungen erzielten Gewinnen berücksichtigen; und
  • die Empfehlungen von internen oder externen Prüfern bewerten und die angemessene Umsetzung der ergriffenen Maßnahmen weiterverfolgen.
  • Der Risikoausschuss sollte mit anderen Ausschüssen zusammenarbeiten, deren Tätigkeiten Auswirkungen auf die Risikostrategie haben können (z. B. Prüfungs- und Vergütungsausschüsse), und sich regelmäßig mit den internen Kontrollfunktionen des Instituts, insbesondere der Risikomanagementfunktion austauschen.
  • Sofern eingerichtet, muss der Risikoausschuss unbeschadet der Aufgaben des Vergütungsausschusses prüfen, ob bei den durch die Vergütungspolitik und -praxis gebotenen Anreizen das Risiko, das Kapital, die Liquidität und die Wahrscheinlichkeit sowie der Zeitpunkt von Einnahmen des Instituts berücksichtigt werden.
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