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Aufsichtsrat: Online Schulung Pflichten im Nicht-Finanzunternehmen

Was sind die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats in einem Nicht-Finanzunternehmen? Mit dem Aufsichtsrat: Online Schulung Pflichten im Nicht-Finanzunternehmen erlernen Sie folgende fachliche Skills:

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Aufsichtsrats bei Nicht-Finanzunternehmen
  • Schnittstelle Beauftragtenwesen: Neue Aufgaben und Risiken für den Aufsichtsrat
  • Prüfungssichere Organisation der Aufsichtsratsarbeit

Das Aufsichtsrat: Online Schulung Pflichten im Nicht-Finanzunternehmen online buchen; bequem und einfach mit dem E-Learning Formular online und der Produkt Nr. EL 28.

 

Dauer des E-Learnings:

Dauer des E-Learnings: 60 Minuten

 

Unsere Preise:

E-Learning Basis: 46,– € pro Person zzgl. MwSt

E-Learning mit Prüfung: + zzgl. 10,– €

Paketpreise ab 25 Nutzern. Gerne beraten wir Sie hierzu und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für das E-Learning Aufsichtsrat Nicht-Finanzunternehmen.

 

Kontakt:

E-Mail: service@sp-unternehmerforum.de

 

S+P Aufsichtsrat: Online Schulung Pflichten im Nicht-Finanzunternehmen bietet:

  • Einfache Handhabung für Aufsichtsrat Mitglieder
  • Buchung mit oder ohne Prüfung
  • Melden Sie einfach die zu schulenden Mitarbeiter an. Bequem und einfach mit der S+P Excel Übersicht.
  • Die Steuerung und Auswertung des Kurses übernehmen wir für Sie.
  • Sie erhalten einen prüfungssicheren Nachweis mit Übersicht zu den Teilnehmern, Ergebnissen und zum Nachschulungsbedarf.
  • Sie haben keinen administrativen Aufwand.
  • Schulungszertifikat für die Teilnehmer zum Download.
  • Die S+P E-Learning-Plattform ist selbstverständlich DSGVO-konform organisiert.

 

Mindestanforderungen an die Fortbildung des Aufsichtsrats – Aufsichtsrat: Online Schulung Pflichten im Nicht-Finanzunternehmen

Auch wenn die Voraussetzungen für die Annahme der erforderlichen Sachkunde nicht vorliegen, ist die Tätigkeit in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan nicht generell ausgeschlossen. Die erforderlichen Kenntnisse können in der Regel auch durch Fortbildung erworben werden.

Die BaFin führt zum E-Learning Aufsichtsrat Nicht-Finanzunternehmen aus: Die Fortbildung muss bezogen auf den jeweiligen Einzelfall und die anzuwendenden Kriterien die

  • grundlegenden wirtschaftlichen und rechtlichen Abläufe des Tagesgeschäfts vergleichbarer Unternehmen,
  • das Risikomanagement,
  • die Funktion und die Verantwortung der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans auch in Abgrenzung zur Geschäftsleitung sowie
  • die Grundzüge der Bilanzierung und des Aufsichtsrechts

umfassen.

Ob das E-Learning Aufsichtsrat Nicht-Finanzunternehmen die erforderlichen Kenntnisse vermitteln, obliegt der Einzelfall-Entscheidung der BaFin. Es erfolgt daher durch die Bundesanstalt keine Zertifizierung der Fortbildungsangebote.

Die Fortbildung kann bereits vor der Anzeige der Bestellung zum Verwaltungs- oder Aufsichtsorganmitglied besucht worden sein, aber auch erst im Anschluss hieran erfolgen. Wurde bereits vor der Anzeige der Bestellung eine Fortbildung absolviert, die für die Beurteilung des Vorliegens der erforderlichen Sachkunde maßgeblich ist, ist der Teilnahmenachweis hierüber zusammen mit der Bestellungsanzeige einzureichen.

Aufsichtsrat: Online Schulung Pflichten im Nicht-Finanzunternehmen

Die Teilnehmer haben neben dem E-Learning Aufsichtsrat im Nicht-Finanzunternehmen auch folgende E-Learnings gebucht:

 

E-Learning Führungsaufgabe Kommunikation

E-Learning Erfolgreiche Mitarbeitergespräche

E-Learning Compliance: Management von Nachhaltigkeitsrisiken

E-Learning Geldwäscheprävention

E-Learning Compliance

E-Learning Datenschutz

E-Learning Informationssicherheit

Aufsichtsrat: Online Schulung Pflichten im Nicht-Finanzunternehmen

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